Wir bewerten für Sie Ihre bebauten und unbebauten Grundstücke
Wertermittlungsobjekte können sein:
- Einfamilienhäuser und Mehrfamilienhäuser
- Gewerbegrundstücke, Gewerbeimmobilien
- Wohn- und Geschäftshäuser
- Gaststätten und Hotels
- Rechte und Belastungen an Grundstücken (Erbbaurecht)
- Land- und forstwirtschaftliche Grundstücke
Vermittlungsanlässe können sein:
- Kauf und Verkauf von Grundstücken
- Vermögensauseinandersetzung, Erbauseinandersetzungen
- Übertragungen und Schenkungen
- Ehescheidungen
- Vermögensfeststellungen
- Beleihungen von Grundstücken
- Vorlage bei Finanzämtern, Institutionen und Behörden